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Channel: Kommentare zu: Strafrecht – August 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Sachsen
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Von: Examensachsen

Danke dass du mir das bestätigst.. hab schon an mir gezweifelt die völlig umsonst geprüft zu haben..

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Von: Examensachsen

Bei der Heimtücke hatte ich mich auch etwas vertan glaub ich.. Arg-und Wehrlosigkeit hatte ich auch noch bejaht dann aber auf feindliche Willensrichtung eingegangen und verneint weil die Person des D...

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Von: Examensachsen

In Sachsen warn nur A und V Konkurrenten im Drogenmilieu

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Von: Al79

Also, ich bin von einer Nötigungsherrschaft ausgegangen, also einem Defizit auf der Schuldebene von V. V war zwar wegen §35 S.2 nicht entschuldigt, da er die Gefahr selbst geschaffen hat. Das ändert...

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Von: Al79

Nein, ich bin der Gesamtbetrachtungslehre gefolgt und habe auch die Freiwilligkeit bejaht. Zumindest im NRW-Sachverhalt hat er nur einmal geschossen. Er glaubte, den zweiten Schuss noch setzen zu...

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Von: Sebastian

Hallo, hat den keiner, als er den A vor der Hütte inedergeschlagen hat, einen Erlaubnistatbestandsirrtum geprüft??? Er ging ja zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass die T in der Hütte sei. Er stellt...

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Von: Al79

Habe da einen ETBI geprüft und bejaht, bin aber zu dem Ergebnis gekommen, dass auch bei Vorliegen der Vorstellung des A weder §32 – wegen Erforderlichkeit – noch §34 – wegen Angemessenheit –...

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Von: Sebastian

Hallo, also in NRW hat er, soweit ich den SV noch im Kopf habe, nur einmal auf den A eingeschlagen. Ich habe, trotz körperlicher Überlegenheit des V, die Erforderlichkeit bejaht, da er sich, so meine...

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Von: pani

Habe es auch so. Hat keiner den Nötigungsnotstand gesehen oben bei dem versuchten Mord? Hab die Behandlung erstmal thematisiert, ob es als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommt es verneint und dann im...

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Von: pani

Der Rechtfertigungsgrund ist abzulehnen, weil kein Angriff von D ausgeht und darüber hinaus objektiv ja gar keine Notstandslage vorlag. Vielmehr hat sich der V diesbezüglich geirrt. Wenn sein Irren auf...

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Von: Sebastian

Hallo, ja habe im ersten Teil auch § 32 (-), § 34 (-), § 35 mit der gleichen Argumentation (-). Habe dann noch einen übergesetzlichen entschuldigenden Notstand angeprüft, aber auch (-) Im zweiten Teil...

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Von: Moriarty

Wieso greift denn § 239b nicht? Würde mich interessieren.

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Von: pani

weil zum Zeitpunkt des Anrufes keine Entführung des Mädchens vorlag. Da lag noch das Einverständnis der T vor.

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