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Channel: Kommentare zu: Strafrecht – August 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Sachsen
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Von: Examensachsen

Lief auch in Sachsen.. als Ergänzung vielleicht noch: die Tür der Hütte (die mit Lebensmitteln und allem bestückt war) schloss A erst nach dem Anruf bei seinem Konkurrenten V ab. Und nachdem V den ihm...

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Von: OJ

Prügelt P aus Angst, Furcht oder Schrecken weiter auf den zu Boden Gegangenen ein? Dann klingt es nach einem Putativnotwehrexzess.

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Von: L.

Was hast du denn geprüft?

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Von: D.

Ergänzungen zum NRW-SV: Die Hütte war mit allem Nötigen von A zuvor bestückt worden. A hat die Tür auch erst abgeschlossen nachdem er bei V angerufen hat. Der B war kein Sportschütze, sondern...

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Von: Examensachsen

davon stand nichts im Sachverhalt.. und P war der, auf den eingeprügelt wurde

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Von: Examensachsen

V: 212, 211 (Heimtücke) (-) D lebt ja noch 212, 211,22,23 (+) aber 211 (-) hat bei mir für Heimtücke nicht gereicht In Tateinheit 223, 224 Nr. 2 (+) , 3 (-), 5 (+) bzgl P 2x 223, 224 (einmal...

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Von: Examensachsen

und bei V eben am Anfang noch die ganzen Rechtfertigungs- und entschuldigungsgründe sowie Rücktritt (der bei mir an der freiwilligkeit gescheitert ist)

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Von: Al

Ich habe nicht 212,26 sondern 211, 28 II, 25 I Alt.2. Ist aber denke ich zu “forsch”.

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Von: Examensachsen

Naja..ich hab dem Sachverhalt nicht wirklich ein Mordmerkmal des A entnommen weil bzgl. D stand ja nicht drin dass der auch im Drogenmilieu tätig war..und ansonsten mit der Heimtücke die ich bei V...

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Von: Hugo

Konkurrenzen waren in Sachsen zu prüfen. Bin leider nicht mehr dazu gekommen. V hat sich insgesamt nicht strafbar gemacht – wegen Rechtfertigung. Der A allerdings schon und das sowohl mit 52 und 53.

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Von: Hugo

Habe bei der Prüfung des A ggü T und ihren tb-ausschliessenden Einverständnis in 3 Tätigkeitskomplexen unterschieden. Vor Abschliessen – mit Abschliessen – mit Bemerken des Einschliessens. Habe...

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Von: Hugo

Achso, nach der Klausur ist mir der Gedanke gekommen, dass 241 eine Qualifikation des 240 ist? Hab noch nichts weiter darüber gefunden.

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Von: Hugo

Heimtücke habe ich auf jeden Fall bejaht. D hat nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet. Er war arg- und wehrlos. Den Versuch mit dem 1. Schuss habe ich tb-lich bejaht, war aber gerechtfertigt...

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Von: Hugo

Ja, bei A habe ich auch keine Mordmerkmal gesehen.

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Von: Hugo

Nicht der P prügelt, sondern V verprügelt den P. Und klar hatte er Angst, nämlich um seine Tochter T. Das Problem war hier auch, dass sie schon geflohen war und zwar zu dem Zeitpunkt als V auf D...

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Von: Hugo

Der letzte Absatz war in Sachsen auch so.

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Von: Al79

Ich habe geschrieben, dass V “die Gefahr” selbst zumindest mitverschuldet hat durch seine Tätigkeit im Drogenmilieu. Deshalb ist die Schuld nach §35 S.2 nicht ausgeschlossen, sondern nur die Strafe zu...

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Von: Al79

Also ich bin mir ziemlich sicher mich zu erinnern, daß auch D im Drogenmilieu tätig ist und zwar als Konkurrent zu A. Das habe ich dann als “habgiernah” und deshalb ebenfalls niederen Beweggrund...

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Von: Al79

Nein, ist es nicht, denn §241 erfordert keinen Nötigungserfolg, §240 schon.

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Von: Jus`13

Habe u.A hinsichtlich des V § 211,22,23 (Heimtücke) (+) aufgrund des Angriffs auf offener Straße,jedoch §24 I 1 1.Alt (+) Hinsichtlich A lagen bei der von V begangenen Tat § 211,22,23 keine MM vor....

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